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Aufgabenbereich

 
Berufsaufgabe von Architeken und Architektinnen ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche und ökologische Planung von Bauwerken.

Von Bauherren beauftragte Architekten fungieren als treuhänderische Sachwalter der Bauherren gegenüber allen anderen am Bau Beteiligten. Sie koordinieren alle Fachdisziplinen wie z. B. Statik, Gebäudetechnik und Bauphysik und sorgen dafür, dass diese Leistungen den Nutzungsanforderungen entsprechend erbracht werden und gute, anforderungsgerechte Architektur entsteht.

Die Dauerhaftigkeit eines Gebäudes wird immer wichtiger. Das Erreichen einer umfassenden Nachhaltigkeit, die sowohl Ökonomie wie Ökologie und die sozialen Bedürfnisse aller Betroffenen in einer ästhetischen Form zusammenfasst, steht im Mittelpunkt.
 
 
 
Spektrum
 
 
 
Objekte
 
 
 
Tätigkeitsfeld
 
 
 
 
Individuelle und kreative Planung, transparentes Kostenmanagement und planvolle Bauabwicklung im verantwortungsvollen Dialog mit allen am Projekt Beteiligten kennzeichnen seit nahezu 50 Jahren das Wirken unseres Büros.
 
 


Architekt + Bauherr
 
 
 
 Wie arbeitet ein Architekt?

Als Treuhänder des Bauherrn begleitet der Architekt / die Architektin die Gedanken und Visionen bei der Errichtung oder baulichen Veränderung eines Bauwerks gleich welcher Art von der ersten Skizze bis zur Fertigstellung des Objektes. Die unabhängige, umfassende und kompetente Beratung stehen in dem Verhältnis Bauherr - Architekt immer im Vordergrund.

Die Arbeit der Architekten beginnt mit der Grundlagenermittlung. Hier wird zusammen mit der Bauherrschaft die Aufgabenstellung geklärt.

In der Vorplanung werden diese Ergebnisse mit den Wünschen des Auftraggebers in Einklang gebracht. Ein Planungskonzept mit ersten Skizzen und eine erste Kostenschätzung werden erarbeitet. Während der Vorplanung kann zusätzlich eine Bauvoranfrage eingereicht werden, die eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ermittelt.

Hat sich der Auftraggeber für eine Vorplanungs-Variante entschieden, beginnt mit der Entwurfsplanung die stufenweise Durcharbeitung des Planungskonzeptes. Andere Fachleute, wie z. B. Tragwerksplaner (Statiker) werden miteinbezogen und Verhandlungen mit Behörden finden statt.

Im nächsten Schritt geht es an die Genehmigungsplanung. Die Pläne sowie weitere geforderte Unterlagen und Berechnungen werden bei der Baubehörde eingereicht, gegebenenfalls durch Auflagen verändert und unter Verwendung der Beiträge anderer Fachleute vervollständigt.

Mit der Genehmigung des Vorhabens beginnt die Ausführungsplanung, das Anfertigen von Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 für die Bauausführung.

Danach erstellt der Architekt Mengenermittlungen und Leistungsverzeichnisse der am Bau nötigen Arbeiten und fordert im Sinne des freien Wettbewerbs Handwerksfirmen zur Abgabe von Angeboten auf.

Der Architekt prüft die eingehenden Angebote, stellt die Ergebnisse der Ausschreibungen zusammen und berät den Bauherrn bei der Auftragsvergabe an die preiswürdigsten und geeignetsten Firmen.

Der Bau beginnt - in der Phase der Bauleitung steuert und kontrolliert der Architekt den Baufortschritt. Er prüft alle eingehenden Rechnungen, überwacht die Beseitigung etwaiger Mängel bei der Bauausführung und erarbeitet die Kostenfeststellung auf der Grundlage der abgerechneten Unternehmerleistungen. Am Ende steht ein Ergebnis, das der Verantwortung des Architekten gegenüber seinem Bauherrn gerecht wird.

Die Honorierung der Architektenleistungen erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der ab 17. Juli 2013 gültigen Fassung.

Mit dem Honorarrechner können Sie die Größenordnug des Honorars für die einzelnen Leistungsphasen bei Gebäuden mit durchschnittlichen Planungsanforderungen überschläglich ermitteln.


 Unsere Bauherren:


Energieberatung

 
 
Architekten als neutrale Sachwalter des Bauherren bieten eine ganzheitliche Gebäudebeurteilung an.

Nach einer gründlichen Analyse des Ist-Zustandes erfolgt eine Beratung zu Möglichkeiten der Energieeinsparung und Verbesserung der Wohn-Behaglichkeit unter Berücksichtigung verschiedenster Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Gebäudekonstruktion, Ästhetik, Wirtschaftlichkeit, Feuchtigkeitshaushalt, Statik, Wohngesundheit.

Die unterbreiteten Lösungsvorschläge sind nach Prioritäten abgestimmt und können in einem nächsten Schritt zu einer Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen umgesetzt werden. Alle durch Handwerker zu erbringenden Leistungen werden detailliert beschrieben und mengenmäßig erfaßt, damit die Handwerksfirmen vergleichbare Angebote unterbreiten können. Die Architekten beraten auch bei der Auswahl des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes.

Ferner sind sie für die Überwachung der Bauausführung einschließlich der Überwachung der Mängelbeseitigung zuständig.

Der Architekt ist der Spezialist für das Ganze und bietet somit alle anfallenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen aus einer Hand.

Die Leistungen umfassen u.a.:

  • Energetische Beurteilung der Bausubstanz
  • Vorschläge für wirkungsvolle Energieeinsparmaßnahmen und Unterbreitung von geeigneten Energiekonzepten für das jeweilige Objekt
  • Abschätzung der vorhandenen Wärmebrücken (Stellen, die im Winter übermäßig viel Wärme verlieren und Schimmelpilzgefahr im Innern hervorrufen)
  • Erstellung von Ausweisen gem. Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Erstellung der Ausführungsplanung und evtl. Einholung entsprechender Genehmigungen durch Behörden
  • Erstellung von Kostenschätzungen und Kostenberechnungen
  • Vorschläge für sinnvolle Umbauten, die sowohl funktionale als auch energetische Vorteile zur Folge haben können
  • Ausschreibungen und Hilfe bei der Vergabe von Bauleistungen durch Handwerksfirmen
  • Bauüberwachung
  • Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und der einschlägigen Normen
  • Beratung über finanzielle Fördermöglichkeiten

Zum Download:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  /  Institut Wohnen und Umwelt:

Pdf-Datei herunterladen  Ratgeber zur energetischen Gebäudesanierung (ca. 2.350 kB)



Für Anfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren in der Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen eingetragenen

Berater für energetische Gebäudeplanung und -sanierung,

Herrn Architekt Dipl.-Ing. Carsten Debes
Nachweisberechtigter für Wärme- und Schallschutz.





SiGe - Baukoordination

 
 
Am 1. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV vom 10. Juni 1998) in Kraft getreten.
Sie dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

Sind am Bauvorhaben mehrere Unternehmen beschäftigt, sind vom Bauherrn Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen.

Diese Baukoordinatoren haben insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
  • Berücksichtigung von Einrichtungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planungsphase in Zusammenarbeit mit Bauherren und Entwurfsverfassern
  • Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes in der Planungsphase (SiGe-Plan)
  • Erstellung einer Unterlage zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten zur Instandhaltung von Bauwerken
  • Koordinierung der Tätigkeit der beteiligten Unternehmen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Ausführungsphase (SiGeKo)
Für Anfragen oder weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an unseren in der Liste der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen eingetragenen

Baukoordinator,

Herrn Dipl.-Ing. Lutz Leininger.





KNX-Projektierung und SystemIntegration

 
 
Wir bieten Ihnen einen kompletten Service rund
um Ihr intelligentes Gebäude (SmartHome) mit
dem weltweit führenden Standard "KNX"

Von der Planung, über Projektierung, bis hin zur
Inbetriebnahme und späteren Wartung erhalten Sie
alle Leistungen aus einer Hand durch unser Partnerbüro.


Für Anfragen oder weitere Informationen
schauen Sie auf der Seite

www.SmartHaus-Kassel.de,

folgen Sie auf Facebook

oder wenden Sie sich direkt an den

KNX Systemintegrator,

Herrn Dipl.-Ing. Lutz Leininger.